Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Kinderschutzkonzept

Kinderschutzkonzept

 

der

 

Kita Kindertraum

 

 

 

Stand 03.2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leitbild und Verhaltenskodex


Leitbild


Die Kita Kindertraum e.V. versteht sich als Einrichtung, die sich für den Schutz von Kindern verantwortlich fühlt und unterstützt Mädchen und Jungen in ihrem Recht aktiv mitzubestimmen und mitzugestalten.


Die uns anvertrauten Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie, geschützte Umgebung. Wir setzen uns für ihren bestmöglichen Schutz ein und werden weder offene noch subtile Formen von Gewalt, Grenzverletzungen und Übergriffen an Kindern vornehmen beziehungsweise wissentlich zulassen oder dulden. Die Mitarbeitenden der Kita Kindertraum e.V. sehen sich in besonderer Weise verpflichtet, Mädchen und Jungen in ihren Rechten zu stärken und sie vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt und Verwahrlosung zu
schützen. Mit diesem Verhaltenskodex sollen nicht nur die Kinder, sondern auch die Mitarbeitenden geschützt werden.


In unserer Einrichtung werden jegliche Formen von Gewalt gegen Kinder durch
Mitarbeitende und unter den Kindern nicht toleriert. Damit sind gemeint:


· Verbale Gewalt (herabsetzen, abwerten, bloßstellen, ausgrenzen, bedrohen)
· Körperliche Gewalt
· Sexuelle Gewalt und sexuelle Ausnutzung
· Machtmissbrauch/Ausnutzung von Abhängigkeiten


Die Mitarbeitenden sind informiert und sensibilisiert bezüglich der Problematik von Grenzverletzung und sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.
Wir sind uns bewusst, dass pädagogische Beziehungen gekennzeichnet sind von Asymmetrie, ungleicher Abhängigkeit und einem sich daraus ergebenen Machtdifferential.  Erwachsene sind stärker als Kinder, sie verfügen über mehr Wissen, mehr Orientierungsmittel und mehr gesellschaftliche Deutungsmuster. Wir sind uns dieses Überhangs bewusst und setzen diesen reflektiert ein. Interaktionen, die auf diesem Überhang beruhen, sind nur legitim, wenn sie
sich am Interesse des Kindes und seinen Entwicklungschancen orientieren.


Unter Sexualität verstehen wir ein Grundbedürfnis, das in verschiedenen Phasen des Lebens unterschiedlich wichtig ist und gelebt wird. Dieses Bedürfnis ist von Geburt an vorhanden und zeigt sich im Wunsch nach Wohlbefinden, Zärtlichkeit und körperlich-seelischer Lust. Bei Sexualität geht es um das Wahrnehmen und Aneignen der Umwelt, es ist eine Art Lebensenergie mit verschiedenen Funktionen und Aspekten.


Die Sexualität von Erwachsenen ist von Begehren geprägt wohingegen kindliche Sexualität allein von Neugier geprägt ist. Es ist einer von vielen Aspekten, die es für Kinder zu erforschen gilt. Kindliche Sexualität ist spontan, neugierig, spielerisch und nicht auf zukünftige Handlungen orientiert. Kinder erleben Sexualität lustvoll mit allen Sinnen ihres Körpers. In kindlicher Sexualität zeigt sich der Wunsch nach Nähe, Geborgenheit und Vertrauen. Beim Kuscheln, Kraulen und Schmusen schaffen sich die Kinder ein Wohlgefühl.
Sexuelle Handlungen werden von Kindern nicht bewusst als sexuelles Agieren
wahrgenommen, meist sind sie ganz unbefangen in Spiele eingebunden: Doktorspiele, Vater- Mutter-Kind-Spiele.

Erwachsene Sexualität hingegen ist zielgerichtet, eher auf genitale Sexualität fixiert, erotisch, an Erregung und Befriedigung orientiert, auf Fortpflanzung angelegt, meist beziehungsorientiert und oft mit Befangenheit verbunden.


Wir vermitteln den Kindern eine Sprache, welche eine Aufdeckung von Missbrauch besser ermöglicht. Bei uns werden Geschlechtsorgane anatomisch korrekt benannt (Siehe Verhaltenskodex). Fragen der Kinder werden dem Entwicklungsstand entsprechend und sachlich beantwortet. Durch diesen sachlichen Austausch wird Mitarbeitenden, Eltern und Kindern deutlich was noch als „normal“ zu bewerten ist und was als Übergriff gesehen
werden kann.


In unserer Einrichtung fördern wir eine Kultur des Miteinanders. Die Aufgabenverteilung ist klar und transparent, wobei die Organisationsstrukturen durchlässig sind, so dass vertrauensvolle Kommunikation auf allen Ebenen stattfinden kann. Wir unterstützen eine angstfreie Kommunikation, indem wir eine reflektierende Fehlerkultur pflegen, hierfür holen wir uns regelmäßig Unterstützung durch Fachpersonal.


Verhaltenskodex
 

Umgang mit Nähe und Distanz

 


Wir achten und respektieren die Grenzen und Bedürfnisse der Kinder. Wir üben einen offenen Umgang mit den Kindern, indem wir über gute und schlechte Gefühle mit ihnen zu sprechen. Das „Nein-Sagen-Dürfen“ wird von uns gefördert. Die Verantwortung des Verhältnisses von Nähe und Distanz liegt bei den Fachkräften. Der Wunsch nach Nähe geht immer vom Kind aus.

 

Angemessenheit von Körperkontakt


Körperkontakt und körperliche Berührungen sind zwischen den Kindern und den Fachkräften unverzichtbar. Wir legen großen Wert auf einen natürlichen und herzlichen Umgang, somit ist das Berühren, Trösten und auf den Schoß nehmen selbstverständlich, solange die Kinder dieses Bedürfnis verbal oder non-verbal zum Ausdruck bringen. Dabei wahren die Mitarbeitenden die individuelle Grenze und persönliche Intimsphäre der Mädchen und
Jungen. Verbaler sowie Körperkontakt sind immer mit Respekt und Achtsamkeit gegenüber den Grenzen der Kinder zu gestalten.


Küssen von Kindern


Die Fachkräfte küssen die Kinder nicht. Ein Kuss muss klar sichtbar
ausschließlich vom Kind ausgehen.


Alle Handlungen mit sexuellem Charakter (Berühren von Brust, Po und Genitalien) egal, ob von Erwachsenem zum Kind oder auch vom Kind zum Erwachsenen werden unterbunden. Werden Erwachsene von Kindern in dieser Weise berührt werden die Kinder behutsam auf einen angemessenen Umgang hingewiesen.


Wickeln/ Toilettengang


Die Kinder werden von den Fachkräften gewickelt. Kurzzeitpraktikant*innen dürfen die Kinder nicht wickeln. Neue Mitarbeitende werden erst nach einigen Wochen an das Wickeln mit Hilfe einer erfahrenen Fachkraft herangeführt.

Das Kind wird nur begleitet, wenn es Hilfe braucht. Dies wird mit den Eltern abgesprochen. Grundsätzlich arbeiten wir auf die Selbständigkeit der Kinder hin. Der Wickel- und Toilettenbereich ist abgeschirmt vor fremden Blicken. Die Fachkräfte müssen aber auch in diesem Bereich Überblick bewahren um die Kinder vor Grenzverletzungen durch andere Kinder zu schützen.


Fiebermessen


Wir messen Fieber ausschließlich mit einem Ohr- oder Stirnthermometer oder mit einem digitalen Fieberthermometer unter dem Arm.
 

 

Mittagsschlaf


Die Kinder werden beim Einschlafen von einer Fachkraft begleitet. Ziel ist es, dass die Kinder nach einer ausreichenden Eingewöhnung  ohne körperliche Nähe einschlafen.


Baden


Wird im Sommer im Garten gebadet, tragen die Kinder Badesachen oder Badewindeln. Muss sich ein Kind in der Öffentlichkeit ausziehen, sind die Erziehenden um ausreichend Sichtschutz bemüht.

Bei pädagogischen Plantsch, Cremeaktionen… haben die Kinder, im geschützten, nicht einsehbaren Rahmen, die Möglichkeit auch ohne Bekleidung zu spielen. Hierbei respektieren wir die Wünsche von Kindern und Eltern.


„Doktorspiele“


„Doktorspiele“ werden in unserer Einrichtung nicht gefördert, dennoch sind wir uns bewusst, dass die Erkundungen bei vielen Kindern zur Entwicklung gehören und untersagen diese nicht. „Doktorspiele“ werden pädagogisch begleitet und beaufsichtigt. Um Grenzverletzungen zu vermeiden haben wir Regeln für „Doktorspiele“ festgelegt, die bei vorhandenem Interesse, mit den Kindern besprochen werden:


· Jedes Kind entscheidet selbst, ob es bei „Doktorspielen“ mitmachen möchte
· Jungen und Mädchen streicheln und untersuchen sich nur so, wie es für sie selbst und die anderen Kinder angenehm ist
· Kein Kind tut einem anderen weh
· Kein Kind steckt einem anderen was in die Körperöffnungen (Po, Scheide, Mund, Nase, Ohr) oder leckt am Körper eines anderen Kindes
· Der Altersabstand zwischen den beteiligten Kindern sollte nicht größer als ein bis maximal zwei Jahre sein
· Externe Besucherkinder, Jugendliche und Erwachsene dürfen sich nicht an „Doktorspielen“ beteiligen
· Hilfe holen ist kein Petzen


Kommt ein Kind in diese Phase, werden die Eltern informiert, um einen offenen, natürlichen und professionellen Umgang mit diesem Thema gewährleisten zu können. Auch von Euch wünschen wir uns einen offenen Umgang mit diesem Thema.

 


Sprache


In unserer Einrichtung verwenden wir keine sexualisierte Sprache und keine abfälligen Bemerkungen. Wir schreiten sofort ein, wenn die Kinder sich auf diese Weise äußern und achten auf ein freundliches Miteinander. Die Kinder werden mit ihrem richtigen Namen angesprochen. Wir verwenden keine übergriffigen, sexualisierenden oder herabwürdigende Spitznamen.
Die Geschlechtsteile werden durch die Fachkräfte anatomisch korrekt benannt. Die Einrichtung hat sich auf folgende Begriffe geeinigt: Penis, Scheide,Vulva, Hoden.
Es ist nicht Aufgabe der Fachkräfte aufzuklären, dies liegt in der Verantwortung der Eltern. Kommen von Seiten der Kinder Fragen zur Sexualität auf, werden diese sachlich und altersentsprechend beantwortet und die Eltern informiert.


Fotografieren


Von den Kindern werden ausschließlich für berufliche Zwecke Fotos gemacht (z.B. Bildungsdokumentation). Die Eltern sind hierüber informiert und
unterzeichnen die Erlaubnis im Betreuungsvertrag. Die Eltern haben die Möglichkeit die Erlaubnis zu widerrufen.

 

Gendersensible Pädagogik

hat es zum Ziel, Kinder unabhängig von Geschlechterklischees in ihren individuellen Interessen und Fähigkeiten zu fördern. Dabei berücksichtigen wir die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen, bauen Benachteiligungen ab und fördern die Gleichberechtigung. Wir unterstützen Kinder bei der Entwicklung ihrer Geschlechtsidentität, ohne dabei Vorgaben zu machen, die stereotype oder vereinfacht dargestellte Rollenmuster reproduzieren. Es darf nicht darum gehen, die Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen zu verfestigen. Dennoch sind diese Unterschiede da und sollten nicht geleugnet werden.

Wir als Mitarbeitende berücksichtigen Genderneutralität in der Sprache.


Umgang mit externen Personen


Grundsätzlich treten wir allen Menschen mit Respekt, Wohlwollen und Vertrauen gegenüber, dennoch haben wir uns auf Verhaltensregeln mit betriebsfremden Personen geeinigt (Zu den betriebsfremden Personen zählen Lieferanten, Handwerker, Ehrenamtliche und externe Fachkräfte). Handwerker*innen und Lieferant*innen werden von einem Mitarbeitenden begleitet bis sie die Einrichtung wieder verlassen, wenn das nicht machbar
ist, informieren wir alle Erziehenden und sorgen für eine Aufsicht. Die Angebote von Ehrenamtlichen und externen Fachkräften werden von einer internen Fachkraft begleitet.


Umgang mit schwer einsehbaren Räumen und Ecken


In Räumen, in denen sich die Kinder allein aufhalten dürfen, schaut eine Fachkraft regelmäßig hinein. Selbiges gilt für schwer einsehbare Ecken im
Haus und im Garten, hier kontrollieren die Fachkräfte regelmäßig.

 

Personalauswahl und Fortbildung

 

Um die persönliche Eignung nach §72a SGBVIII sicherzustellen, werden Bewerber im Vorstellungsgespräch zu ihren Haltungen, ihrem Umgang und bisherigen Erfahrungen mit Grenzüberschreitungen befragt. Die notwendige Balance von emotionaler Nähe und professioneller Distanz als Grundbedingung des pädagogischen Handelns wird thematisiert. Auf den die Tätigkeit umfassenden Schutzauftrag wird hingewiesen.


Alle für die Elterninitiative arbeitenden Personen, unabhängig vom Anstellungsverhältnis oder Aufgabengebiet müssen vor Arbeitsantritt ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dies muss von den Erziehenden alle fünf Jahre erneut vorgelegt werden.

Bei Einstellung unterzeichnen neue Mitarbeitende das Schutzkonzept und verpflichten sich dementsprechend zu handeln.

 

Mitarbeitende (haupt-, neben-, ehrenamtlich) benötigen Fachlichkeit:


· Alle Mitarbeitenden sollten zum Thema Machtmissbrauch und Gewalt/Nähe-und- Distanz-Regulation geschult werden.
· In einem regelmäßigen Turnus sollten Auffrischungsfortbildungen mit
unterschiedlichen Schwerpunktthemen verbindlich angeboten werden.

 

Prävention


Eine gute Präventionsarbeit ist geprägt durch Respekt und Achtung vor den Grenzen, der Intimität und der Persönlichkeit der Kinder. Die Kinder sollen ihre eigenen Bedürfnisse und Grenzen kennen lernen, denn selbstbewusste Kinder sind am besten vor Übergriffen geschützt.
Wir verstehen Prävention als Erziehungshaltung im Kita-Alltag. Im Vordergrund unserer Arbeit steht die Stärkung der Persönlichkeit jedes einzelnen Kindes. Die Kinder sollen lernen sich selbst und ihren Körper wahrzunehmen, zu achten und seine Signale zu verstehen. Im Kita-Alltag unterstützen wir die Kinder, ihre Wünsche und Bedürfnisse auszudrücken, wir erfragen die Bedürfnisse der Kinder und berücksichtigen die nonverbale Kommunikation.
Des Weiteren entwickeln wir Vereinbarungen im Dialog mit den Kindern, schaffen Wahlmöglichkeiten für das Kind, wir bemühen uns die Kinder in der Gestaltung des Tagesablaufs einzubeziehen und zu begleiten. Wir unterstützen die Kinder bei Konflikten.


Folgende Fragen sind für die Kinder in diesem Zusammenhang wichtig: Was mag ich? Was gefällt mir? Wo fühle ich mich wohl? Was ist mir unangenehm oder sogar peinlich? Was mag ich überhaupt nicht?

 

Unsere Basis - das Team


Mit regelmäßigen Elternbefragungen, Elterngesprächen sowie Gesprächen nach Bedarf wird Eltern Gelegenheit gegeben ihre Meinungen, Sorgen und Beschwerden zu äußern.
Die Kinder haben in unserer Einrichtung die Möglichkeit, im täglichen Morgenkreis als auch im Alltag ihre Meinungen, Bedürfnisse, Beschwerden und Wünsche zu äußern.
Das Personal hat in den wöchentlich stattfindenden Teamsitzungen als auch in den Mitarbeitergesprächen Gelegenheit seine Belange einzubringen.

 

 

Frühwarnsystem

 

Die Sicherung des Kindeswohls erfordert von Fachkräften ein  hohes Maß an Kompetenz, Sensibilität und Engagement. Dabei ist es wichtig, dass wir uns immer wieder mit unserer eigenen Haltung Kindern und Eltern gegenüber auseinandersetzen

Das Team hat bei der Einschätzung von Gefährdung und der Umsetzung von Maßnahmen eine hohe Verantwortung. Mit einem Frühwarnsystem und einem Verhaltensschema mit Anhaltspunkten für die Vorgehensweise bei dem Verdacht der Kindeswohlgefährdung soll das Gelingen des Kinderschutzes umgesetzt werden.

Hierbei ist es wichtig, sich an einen fachlichen Orientierungsrahmen und verbindliche Verfahrensabläufe zu halten. Im Einzelnen kommt es aber auch auf Einfühlungsvermögen, das pädagogische Fingerspitzengefühl und einen gesunden Menschenverstand an.

In unserer Einrichtung haben Kinder das Recht auf einen sicheren Ort, an dem ihre Grenzen geachtet werden und an dem sie lernen die Grenzen anderer zu respektieren. Bei uns werden Kinder mit ihren Gefühlen und Meinungen ernst genommen. Hier sollen sie erleben, dass Erwachsene sie in ihrer Entwicklung unterstützen und schützen, wo es nötig ist.

 

 

Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung

 

Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung liegen vor, wenn es Hinweise gibt, dass sich bei einer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussagen lässt. (BGH IV ZB 32/56)

 

Erscheinungsformen

 

  • Körperliche und /oder seelische Vernachlässigung
  • Seelische Misshandlung
  • Körperliche Misshandlung und
  • sexuelle Gewalt

 

Liegen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor erfolgt das weitere Handeln nach dem Verfahrensschema für freie Träger (nach Schone)

In jedem Fall sind Sorgeberechtigte in das Verfahren einzubeziehen.

Alle Handlungen sind schriftlich und nachvollziehbar zu dokumentieren. Dabei sollten beteiligte Fachkräfte, zu beurteilende Situationen, Ergebnis der Beurteilung, Art und Weise der Ermessensausübung, Definition der Verantwortlichkeit für den nächsten Schritt und Zeitvorgaben für Überprüfungen festgehalten werden.

Der Träger verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die sich aus §§61-65 SGB VII ergeben.

Für unsere Einrichtung stehen als insoweit erfahrene Fachkräfte aus dem Bezirk Münster Nord folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

 

Kommunaler Sozialdienst

Herr Tillack

Idenbrockplatz 7

Tel 492-5670

Frau Richter

 

Ärztliche Kinderschutzambulanz

Frau Kersting

Melcher Str. 55

481540

Herr Berlinghoff

 

 

Bei diesem Verfahren ist es wichtig:

 

  1. Erziehungsberechtigte sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten.

 

Dabei gewährleistet der Träger Folgendes:

 

  • Den Schutzauftrag gemäß § 8a Abs 4 SGB VII wahrzunehmen,
  • das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen, wenn ihm gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung bekannt werden,
  • bei der Gefährdung eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ beratend hinzuzuziehen,
  • die Erziehungsberechtigten sowie das Kind in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird,
  • bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken bzw. aus seinem Leistungsbereich verfügbare Hilfen anzubieten, wenn er dies für erforderlich hält,
  • den Kommunalen Sozialdienst des Jugendamtes Hafenstr. 20 48153 Münster Tel. 0251-492-5602/5601 sofern nicht eine bezirkliche Zuständigkeit bereits bekannt ist, unverzüglich zu informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewandt werden kann.

 

Erfordert eine akute Kindeswohlgefährdung (massive, unmittelbare und gegenwärtige Gefahr) ein unmittelbares Einschreiten, so ist

  • die Einschaltung des Jugendamtes (Kommunaler sozialer Dienst) oder
  • außerhalb der regulären Öffnungszeiten eine Rufbereitschaft des KSD über den Polizeinotruf zu veranlassen.

 

 

 

 

 

Im Anhang dieses Kinderschutzkonzeptes befindet sich, in der Einrichtung:

 

  • das Verfahrensschema bei Kindeswohlgefährdung nach Schone
  • Anschriften von Einrichtungen, die Kinder in Obhut nehmen,
  • Ein Formblatt, zur Kopie, bei einer Mitteilung einer Gefährdungseinschätzung an das Jugendamt

 

 

 

Literaturverzeichnis

- Landesjugendamt Brandenburg (Hrsg.): Kindliche Sexualität zwischen altersangemessenen Aktivitäten und Übergriffen. Hinweise für den fachlich-pädagogischen Umgang
- Maywald,Jörg: Kinderrechte in der Kita – Kinder schützen, fördern und beteiligen (2016)Verlag Herder GmbH, Freiburg im Breisgau
- Wolf, Klaus: Macht, Pädagogik und ethische Legimitation (2000). Evangelische Jugendhilfe 77